Dreher, Eduard Tröndle, Herbert [Bearb.] ; Schwarz, Otto [Begr.]:Strafgesetzbuch und Nebengesetze. erl. von Eduard Dreher. Fortgef. von Herbert Tröndle, Beck'sche Kurz-Kommentare ; Bd. 10 Mit Erläuterungen und Beispielen sowie den wichtigsten Nebengesetzen und je einem Anh. über Jugendstrafrecht u. Jugendschutz,...
- gebrauchtes Buch 1995, ISBN: 9783406385308
[ED: Leineneinband mit OU], [PU: Beck], ...Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten u. Strafprozessrecht. Für Studium, Polizei- u. Gerichtspraxis. - gebrauchsspuren, einband an den kante… Mehr…
[ED: Leineneinband mit OU], [PU: Beck], ...Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten u. Strafprozessrecht. Für Studium, Polizei- u. Gerichtspraxis. - gebrauchsspuren, einband an den kanten bestoßen,papiergebräunte seiten und schnitt, OU mit läsuren (DA493) Vorwort zur 47. Auflage I. Vorwort Die 47. Auflage dieses Kommentars erscheint als Folge einer wahren Gesetzesflut in einem größeren Format. Berücksichtigt sind alle bis zum Ende der 12. Wahlperiode ergangenen Gesetze, einschließlich des Verbrechensbekämpfungsgesetzes vom 28. Oktober 1994, das am 1. Dezember 1994 in Kraft getreten ist. In den knapp zwei Jahren seit dem Erscheinen der Vorauflage wurde das Strafgesetzbuch durch elf Bundesgesetze und zwei mit Gesetzeskraft ergangene Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts geändert, sei es durch Neueinfiigungen, Neufassungen, Änderungen, Aufhebungen oder Nichtigerklärungen von Vorschriften. Hinzu kommen zwei - SED-Unrechtstaten betreffende - Veijährungsgesetze. Unmittelbar betroffen von den Gesetzen seit der Vorauflage sind 63 Paragraphen des Strafgesetzbuches. Auch zahlreiche höchstrichterliche Entscheidungen gaben Anlaß zu Überarbeitungen.Neben bedeutsamen Neuerungen in anderen Rechtsbereichen brachte das erst kurz vor Redaktionsschluß im Vermittlungsausschuß zustande gekommene Verbrechensbekämpfungsgesetz zahlreiche Änderungen auch für das Strafgesetzbuch, und zwar in den Strafzumessungsvorschriften durch den neuen § 46a und Änderungen der §§ 56, 56b, 59 c, die dem Täter/Opfer-Ausgleich größere Bedeutung beimessen. Die Neufassung der §§ 86a, 130 und 131 suchen rechtsextremistischer ("Auschwitz-Lüge") und ausländerfeindlicher Propaganda wirksamer zu begegnen. Außerdem wurden die Strafdrohungen der Körperverletzungsdelikte (§§ 223, 223b, 224, 225, 340) verschärft und neu aufeinander abgestimmt und schließlich zur wirksameren Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, insbesondere der Schutzgelderpressung, der Geldwäsche und der Ausweisfälschung, die §§ 253, 255, 261, 275 und 282 neu gefaßt sowie die §§ 276 und 276a neu geschaffen. Nicht minder bedeutsam ist das am 1. November 1994 in Kraft getretene Zweite Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität, das als 31. Strafrechtsänderungsgesetz den neuen Tatbestand der Bodenverunreinigung (§ 324 a) schuf, die Tatbestände der Luftverunreinigung und des Lärmschutzes (§§ 325, 325 a) erweiterte sowie die Fassung der übrigen Umweltstraftatbestände (§ § 327, 328, 329) verbesserte und die Vorschrift über besonders schwere Fälle von Umweltstraftaten (§ 330) einfacher gestaltete. Hinzugekommen sind vier weitere Gesetze, und zwar das 27. Strafrechtsänderungsgesetz, das die Strafdrohungen gegen die Verbreitung kinderpornographischer Schriften (§ 184, § 5 Nr. 8, § 6 Nr. 6) verschärfte (3a, 42 bis 45 zu § 184), das 28. Strafrechtsänderungsgesetz, das im neuen § 108 e die bisher straflos gebliebene Abgeordnetenbestechung mit Strafe bedroht, freilich nur in den wenig bedeutsamen Fällen des sogenannten Stimmenkaufs, das 29. Strafrechtsänderungsgesetz, das den § 175 aufhob und durch die Neufassung des § 182 eine "einheitliche fugendschutzvorschrift" schuf, und schließlich das 30. Strafrechtsänderungsgesetz, das das Ruhen der Verjährung (§ 78 b I Nr. 1) bei Straftaten nach den §§ 176 bis 179 bis zur Volljährigkeit des Tatopfers anordnet (3 zu § 78b). Außerdem wurde das Ruhen der Veijährung in Fällen der DDR-Alttaten durch das (1.) Veijährungsgesetz mit dem Zweiten Berechnungsgesetz sowie durch das 2. Veijäh-rungsgesetz geregelt (11, 16 vor § 78) und im Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege § 78b IV den Besonderheiten von Großverfahren angepaßt (12 zu § 78b). Das Ausführungsgesetz-Suchtstoffübereinkommen 1988 und das Grundstoffuberwachungsgesetz haben den Geldwäschetatbestand (§ 2611 Nr. 2) und das Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfallen die Vorschrift über das unerlaubte Betreiben von Anlagen (§ 327 II Nr. 3) geändert, ferner sieht das Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung Änderungen der §§ 283 und 283 d vor. Eine Neufassung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes, das in wesentlichen Teilen durch das 2. Fristenregelungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 für nichtig erklärt worden ist, kam in der 12. Wahlperiode nicht zustande. Die Kommentierung erläutert daher die in Geltung gebliebenen Teile des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes in Verbindung mit der als "Vollstreckungsanordnung" bezeichneten Übergangsregelung des verfassungsgerichtlichen Urteils unter Hinweis auf die Gesetzentwürfe der 12. Wahlperiode, die dem Diskontinuitätsgrundsatz verfielen.Noch nicht absehbar sind die praktischen Auswirkungen der (Teil-)Nichtigkeitserklä-rtingen der §§64, 67IV S. 2, 67d V S. 1 durch den "Maßregel"-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994, der erst im September 1994 bekannt wurde, aber gleichwohl noch berücksichtigt werden konnte. Mit dieser Entscheidung bricht das Bundesverfassungsgericht in die gefestigte Rechtsprechung zum Maßregelzweck des § 64 ein, wie er um der Resozialisierung willen vom Reformgesetzgeber vorgegeben war, und konfrontiert den künftigen Gesetzgeber mit nur schwer lösbaren sanktionsrechtlichen Problemen (1 a bis 1 e, 7, 7a zu § 64; 5a zu § 67; 7 bis 7d zu § 67d). Die Kommentierung setzt sich auch mit anderen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts kritisch auseinander, das den Schutz der persönlichen Ehre und anderer strafrechtlich geschützter Rechtsgüter durch eine - auch verfassungsrechtlich - mit gewichtigen Gründen kritisierte Interpretation des Artikels 5 des Grundgesetzes zurücknimmt (14b bis 14g, 23b zu § 193; 8 zu § 130; 6 zu § 90a).Auch andere höchstrichterliche Entscheidungen zwangen zu zahlreichen Überarbeitungen und Ergänzungen, so insbesondere der Beschluß des Großen Senats in Strafsachen des Bundesgerichtshofs über die Zurückdrängung der Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung auf Ausnahmefälle (25 bis 31 vor § 52). Mit anderen Vorlagen an den Großen Senat, über die bei Redaktionsschluß noch nicht entschieden war, setzt sich die Neuauflage bereits auseinander, so mit den - durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung mitbedingten - Auslegungsproblemen des in § 57a verwendeten Begriffs der "besonderen Schwere der Schuld" (7b zu § 57a) sowie der unter den Strafsenaten umstrittenen Frage der einschränkenden Auslegung der Tatbestände des erpresserischen Menschenraubs und der Geiselnahme (6 a zu § 239 a). Ferner war die weitere Entwicklung der Rechtsprechung in den Fällen der DDR-Regierungskriminalität und anderer DDR-Alttaten darzustellen und kritisch zu würdigen, so z. B. die strafrechtliche Beurteilung des "DDR-Postraubs" (13 a zu § 246), der Rechtsbeugung durch DDR-Richter (49 vor § 3), der DDR-Wahlfälschungen (50 vor § 3), der Mitverantwortung der Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrats der DDR an den vorsätzlichen Tötungen von Flüchtlingen an der ehemaligen DDR-Staatsgrenze (52, 52 a vor § 3; 3 zu § 25) sowie der Fälle der politischen Verdächtigung im Sinne des § 241 a in der ehemaligen DDR (1 zu § 241 a). Hervorzuheben aus der Neukommentierung, die durch Rechtsprechung und Schrifttum bedingt ist, seien hier die Erläuterungen zum pathologischen Rausch (9c zu § 20), zum außertatbestandlichen Handlungsziel beim Rücktritt (4a zu §24), zur Vermögensstrafe (3 zu § 43a), zum Begriff der Mittelsmänner im Tatbestand des Landesverrats (2 zu § 94), zum Meineid durch Unterlassen (24 zu § 154) und zur Rechtspflicht zum Offenbaren beim Betrug (13 zu §263).Die Neuauflage schreibt Rechtsprechung und Schrifttum durchgängig bis September 1994 fort, zum Teil auch darüber hinaus, soweit es der Fortgang der Druckarbeiten zuließ. Seit der Vorauflage wurden neu ausgewertet die 11. Auflage des Leipziger Kommentars bis zur 15. Lieferung (September 1994), die 20. Auflage des Lackner sowie die 5. Auflage des Systematischen Kommentars bis zur 22. Lieferung des Allgemeinen Teils (September 1993) und bis zur 31. Lieferung des Besonderen Teils (Januar 1994), die Neuauflagen der Darstellungen von Wessels (24./18./17. Auflage) und die 9. Auflage des Bandes 1 des Besonderen Teils des Studienbuchs von Krey. Schließlich wurden die inzwischen erschienenen Festschriften für Helmrich, Arthur Kaufmann, Schüler-Springorum und Stree/Wessels sowie die Jubiläumsschrift "140 Jahre Goltdammer's Archiv" ausgewertet.In der Neuauflage war, wie die obigen Hinweise zeigen, mehr zu überarbeiten und zu erneuern als in früheren Jahren. Auf die aktuellen Rechtsprobleme wird dabei bewußt näher eingegangen, wenngleich sich das Erläuterungsbuch weiterhin - mit der gesetzlich geschützten Bezeichnung - "Kurz-Kommentar" nennt. Denn gerade bei neu auftauchenden Rechtsproblemen bedarf der Praktikter zur aktuellen Information eingehenderer Hinweise auf Gesetzesmaterialien und Schrifttum. Freilich ist die Überfülle des neu anfallenden und für die Kommentierung zu bearbeitenden Sachstoffs immer schwerer zu bewältigen. Daß diese Neuauflage gleichwohl bereits kurz nach dem Inkrafttreten zweier umfangreicher Änderungsgesetze vorgelegt werden kann, ist wiederum der nie versagenden und sachkundigen Zuarbeit und Mithilfe von Herrn Regierungsdirektor a.D. Karl Lenzen mitzuverdanken. Dabei nötigte auch ihm die in der 2. Hälfte der Wahlperiode stets ansteigende Gesetzesflut besondere Arbeitsleistungen ab, um im Er-läuterungswerk die zahllosen und für die Gesetzesauslegung wichtigen Hinweise aus dem gesamten Bundes- und Landesstrafrecht auf dem neuesten Stand zu halten, im Abkürzungsverzeichnis zugleich alle Gesetzesfundstellen nachzuweisen und dem Benutzer den Inhalt des Kommentars auch durch ein detailliertes Sachregister von über 80 Seiten zu erschließen. Ich schulde daher Herrn Lenzen großen Dank.Zu danken habe ich ferner Herrn Vorsitzenden Richter am Landgericht Dieter Haberstroh für das Lesen des Umbruchs und Frau Waltraud Gampp für die sorgfältige und stets flotte Erledigung der umfangreichen Schreibarbeiten für die Neuauflage. In meinen Dank schließe ich den Verlag ein, der es mir durch einen zum Teil neuen Umbruch ermöglichte, auch auf die Gesetzesänderungen am Ende der Legislaturperiode einzugehen.Schließlich liegt mir daran, den Benützern des Kommentars für die zahlreichen Briefe, Hinweise und Anregungen Dank zu sagen."Im November 1994 Herbert Tröndle .inhalt:Das Strafgesetz; Die Tat; Rechtsfolgen der Tat; Verjährung; Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates; und einem Anhang: Gesetz über Personalausweise, Gesetz über das Paßwesen, Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz; Heilpraktikergesetz , Falschaussage, Meieid, Widerstand gegen die Staatsgewalt; falsche Verdächtigung, Straftaten gegen die Selbstbestimmung, gegn die Familie, Weltanschauung, Religion, Ehe, Personenstand, Beleidigung, Diebstahl, Unterschlagung, Körperverletzung, sersönliche Freiehit, Urkundenfälschung, Raub, Diebstahl, Erpressung, Begünstigung, Hehlerei, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, Konkursstrafen, strafbarer Eigennutz, Sachbeschädigung, Straftaten gegen das leben, Verletzung des persönlichen Lebens und geheimbereiches, Landesverrat, Geld und Wertzeichenfälschung, schuldfähigkeit, DE, [SC: 5.90], gewerbliches Angebot, 19 cm, 1812 seiten, [GW: 1800g], [PU: München], 47 . Auflage, Offene Rechnung, Internationaler Versand<