
Simon Blath:Societas sive communio
- Taschenbuch ISBN: 9783428133239
[ED: Taschenbuch], [PU: Duncker & Humblot], Neuware - Das gesellschaftsrechtliche Interesse des Rechtshistorikers galt bisher hauptsächlich der Gesellschaft auf dem Weg zur Rechtsfähigkei… Mehr…
[ED: Taschenbuch], [PU: Duncker & Humblot], Neuware - Das gesellschaftsrechtliche Interesse des Rechtshistorikers galt bisher hauptsächlich der Gesellschaft auf dem Weg zur Rechtsfähigkeit, d.h. der Entwicklung der Gesamthand und der Theorie der juristischen Person. Mehr oder weniger vorausgesetzt wurde dabei der Begriff des schuldrechtlichen Gesellschaftsvertrags. Es ist der vom Gesetzgeber für romanistisch gehaltene Begriff des 705 BGB, die Verbindung mehrerer zu einem gemeinsamen Zweck auf Grundlage gegenseitiger Beitragspflichten. Daß dieses Zweckkonzept am Ende eines langen dogmengeschichtlichen Prozesses steht, wird schon nach einem Blick in die römischen Quellen deutlich: Dort fehlt es überhaupt an einer Einheitsdefinition der societas und findet sich lediglich eine Einteilung der Gesellschaftsarten, die an den Umfang des Sozietätsgegenstands, insbesondere der in ihr vergemeinschafteten Güter, anknüpft. Vor diesem Hintergrund will Simon Blath die Begriffsgeschichte des Personengesellschaftsvertrags ein Stück weit nachvollziehen. Die Untersuchung setzt ein mit dem juristischen Humanismus und verfolgt die stets in der ein oder anderen Weise auf das römische Gesellschaftsrecht Bezug nehmende Traditionslinie entlang dem 'Höhenweg' der europäischen Privatrechtsgeschichte. Im Blickpunkt stehen die Sozietätskonzepte der maßgeblichen juristischen Schriftsteller und ausgewählter Kodifikationen. Gezeigt werden soll, daß die jeweils unterschiedliche Anknüpfung an das römische Recht divergierende Vertragsvorstellungen zutage gefördert hat. Steht am Anfang noch die Idee der Gemeinschaftsstiftung im Vordergrund, so ist es später der Gewinnerzielungszweck oder die Gewinn- und Verlustgemeinschaft. Erst am Ende der Entwicklung vollzieht sich der abstrahierende Schritt zum frei gewählten, materiellen oder immateriellen gemeinsamen Zweck. Das Zweckkonzept ist aber vor Inkrafttreten des BGB keineswegs das allein maßgebliche Modell., DE, [SC: 0.00], Neuware, gewerbliches Angebot, 233x172x12 mm, 249, [GW: 350g], Banküberweisung, PayPal, Skrill/Moneybookers, Selbstabholung und Barzahlung, Klarna-Sofortüberweisung, Offene Rechnung (Vorkasse vorbehalten)<
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Simon Blath:Societas sive communio.
- Taschenbuch ISBN: 9783428133239
Das gesellschaftsrechtliche Interesse des Rechtshistorikers galt bisher hauptsächlich der Gesellschaft auf dem Weg zur Rechtsfähigkeit, d.h. der Entwicklung der Gesamthand und der Theorie… Mehr…
Das gesellschaftsrechtliche Interesse des Rechtshistorikers galt bisher hauptsächlich der Gesellschaft auf dem Weg zur Rechtsfähigkeit, d.h. der Entwicklung der Gesamthand und der Theorie der juristischen Person. Mehr oder weniger vorausgesetzt wurde dabei der Begriff des schuldrechtlichen Gesellschaftsvertrags. Es ist der vom Gesetzgeber für romanistisch gehaltene Begriff des 705 BGB, die Verbindung mehrerer zu einem gemeinsamen Zweck auf Grundlage gegenseitiger Beitragspflichten. Dass dieses Zweckkonzept am Ende eines langen dogmengeschichtlichen Prozesses steht, wird schon nach einem Blick in die römischen Quellen deutlich: Dort fehlt es überhaupt an einer Einheitsdefinition der societas und findet sich lediglich eine Einteilung der Gesellschaftsarten, die an den Umfang des Sozietätsgegenstands, insbesondere der in ihr vergemeinschafteten Güter, anknüpft. Vor diesem Hintergrund will Simon Blath die Begriffsgeschichte des Personengesellschaftsvertrags ein Stück weit nachvollziehen. Die Untersuchung setzt ein mit dem juristischen Humanismus und verfolgt die stets in der ein oder anderen Weise auf das römische Gesellschaftsrecht Bezug nehmende Traditionslinie entlang dem »Höhenweg« der europäischen Privatrechtsgeschichte. Im Blickpunkt stehen die Sozietätskonzepte der massgeblichen juristischen Schriftsteller und ausgewählter Kodifikationen. Gezeigt werden soll, dass die jeweils unterschiedliche Anknüpfung an das römische Recht divergierende Vertragsvorstellungen zutage gefördert hat. Steht am Anfang noch die Idee der Gemeinschaftsstiftung im Vordergrund, so ist es später der Gewinnerzielungszweck oder die Gewinn- und Verlustgemeinschaft. Erst am Ende der Entwicklung vollzieht sich der abstrahierende Schritt zum frei gewählten, materiellen oder immateriellen gemeinsamen Zweck. Das Zweckkonzept ist aber vor Inkrafttreten des BGB keineswegs das allein massgebliche Modell. Books 23.3 cm x 15.8 cm x 1.5 cm jugendfrei , Duncker & Humblot, Taschenbuch, Duncker & Humblot<
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Societas sive communio.
- neues BuchISBN: 9783428133239
Das gesellschaftsrechtliche Interesse des Rechtshistorikers galt bisher hauptsächlich der Gesellschaft auf dem Weg zur Rechtsfähigkeit, d.h. der Entwicklung der Gesamthand und der Theorie… Mehr…
Das gesellschaftsrechtliche Interesse des Rechtshistorikers galt bisher hauptsächlich der Gesellschaft auf dem Weg zur Rechtsfähigkeit, d.h. der Entwicklung der Gesamthand und der Theorie der juristischen Person. Mehr oder weniger vorausgesetzt wurde dabei der Begriff des schuldrechtlichen Gesellschaftsvertrags. Es ist der vom Gesetzgeber für romanistisch gehaltene Begriff des 705 BGB, die Verbindung mehrerer zu einem gemeinsamen Zweck auf Grundlage gegenseitiger Beitragspflichten. Daß dieses Zweckkonzept am Ende eines langen dogmengeschichtlichen Prozesses steht, wird schon nach einem Blick in die römischen Quellen deutlich: Dort fehlt es überhaupt an einer Einheitsdefinition der societas und findet sich lediglich eine Einteilung der Gesellschaftsarten, die an den Umfang des Sozietätsgegenstands, insbesondere der in ihr vergemeinschafteten Güter, anknüpft. Vor diesem Hintergrund will Simon Blath die Begriffsgeschichte des Personengesellschaftsvertrags ein Stück weit nachvollziehen. Die Untersuchung setzt ein mit dem juristischen Humanismus und verfolgt die stets in der ein oder anderen Weise auf das römische Gesellschaftsrecht Bezug nehmende Traditionslinie entlang dem »Höhenweg« der europäischen Privatrechtsgeschichte. Im Blickpunkt stehen die Sozietätskonzepte der maßgeblichen juristischen Schriftsteller und ausgewählter Kodifikationen. Gezeigt werden soll, daß die jeweils unterschiedliche Anknüpfung an das römische Recht divergierende Vertragsvorstellungen zutage gefördert hat. Steht am Anfang noch die Idee der Gemeinschaftsstiftung im Vordergrund, so ist es später der Gewinnerzielungszweck oder die Gewinn- und Verlustgemeinschaft. Erst am Ende der Entwicklung vollzieht sich der abstrahierende Schritt zum frei gewählten, materiellen oder immateriellen gemeinsamen Zweck. Das Zweckkonzept ist aber vor Inkrafttreten des BGB keineswegs das allein maßgebliche Modell. Buch 23.3 cm x 15.8 cm x 1.5 cm mm , Duncker & Humblot, Simon Blath, Duncker & Humblot, Blat<
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Blath, Simon:Societas sive communio
- gebrauchtes Buch 2010, ISBN: 9783428133239
[ED: broschiert], [PU: Duncker & Humblot], Zum Begriff des Personengesellschaftsvertrags vom Humanismus bis zum 19. Jahrhundert. Blath will die Begriffsgeschichte des Personengesellschaft… Mehr…
[ED: broschiert], [PU: Duncker & Humblot], Zum Begriff des Personengesellschaftsvertrags vom Humanismus bis zum 19. Jahrhundert. Blath will die Begriffsgeschichte des Personengesellschaftsvertrags ein Stück weit nachvollziehen. Die Untersuchung setzt ein mit dem juristischen Humanismus und verfolgt die stets in der ein oder anderen Weise auf das römische Gesellschaftsrecht Bezug nehmende Traditionslinie entlang dem »Höhenweg« der europäischen Privatrechtsgeschichte. Im Blickpunkt stehen die Sozietätskonzepte der maßgeblichen juristischen Schriftsteller und ausgewählter Kodifikationen. Gezeigt werden soll, daß die jeweils unterschiedliche Anknüpfung an das römische Recht divergierende Vertragsvorstellungen zutage gefördert hat. Steht am Anfang noch die Idee der Gemeinschaftsstiftung im Vordergrund, so ist es später der Gewinnerzielungszweck oder die Gewinn- und Verlustgemeinschaft. Erst am Ende der Entwicklung vollzieht sich der abstrahierende Schritt zum frei gewählten, materiellen oder immateriellen gemeinsamen Zweck. Das Zweckkonzept ist aber vor Inkrafttreten des BGB keineswegs das allein maßgebliche Modell. 249 Seiten, broschiert (Schriften zur Rechtsgeschichte; Band 148/Duncker & Humblot 2010) schwarze Filzstiftstriche auf Schnitt, DE, [SC: 13.50], leichte Gebrauchsspuren, gewerbliches Angebot, 249 Seiten, [GW: 353g], Offene Rechnung (Vorkasse vorbehalten), Internationaler Versand, [CT: Jura/Recht / Rechtsgeschichte]<
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- gebrauchtes Buch 2010, ISBN: 9783428133239
[ED: broschiert], [PU: Duncker & Humblot], Zum Begriff des Personengesellschaftsvertrags vom Humanismus bis zum 19. Jahrhundert. Blath will die Begriffsgeschichte des Personengesellschaft… Mehr…
[ED: broschiert], [PU: Duncker & Humblot], Zum Begriff des Personengesellschaftsvertrags vom Humanismus bis zum 19. Jahrhundert. Blath will die Begriffsgeschichte des Personengesellschaftsvertrags ein Stück weit nachvollziehen. Die Untersuchung setzt ein mit dem juristischen Humanismus und verfolgt die stets in der ein oder anderen Weise auf das römische Gesellschaftsrecht Bezug nehmende Traditionslinie entlang dem »Höhenweg« der europäischen Privatrechtsgeschichte. Im Blickpunkt stehen die Sozietätskonzepte der maßgeblichen juristischen Schriftsteller und ausgewählter Kodifikationen. Gezeigt werden soll, daß die jeweils unterschiedliche Anknüpfung an das römische Recht divergierende Vertragsvorstellungen zutage gefördert hat. Steht am Anfang noch die Idee der Gemeinschaftsstiftung im Vordergrund, so ist es später der Gewinnerzielungszweck oder die Gewinn- und Verlustgemeinschaft. Erst am Ende der Entwicklung vollzieht sich der abstrahierende Schritt zum frei gewählten, materiellen oder immateriellen gemeinsamen Zweck. Das Zweckkonzept ist aber vor Inkrafttreten des BGB keineswegs das allein maßgebliche Modell. 249 Seiten, broschiert (Schriften zur Rechtsgeschichte; Band 148/Duncker & Humblot 2010) schwarze Filzstiftstriche auf Schnitt, DE, [SC: 8.50], leichte Gebrauchsspuren, gewerbliches Angebot, 249 Seiten, [GW: 353g], Offene Rechnung (Vorkasse vorbehalten), Internationaler Versand, [CT: Jura/Recht / Rechtsgeschichte]<
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