Nick Buder:Nachweis- und Ordnungsinstrumente im Liegenschaftsrecht
- neues Buch 2013, ISBN: 9783656522126
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 15,00, Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen (Fachbereich Allgemeine Verwaltung),… Mehr…
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 15,00, Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen (Fachbereich Allgemeine Verwaltung), Veranstaltung: Seminar Liegenschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Gesetz über das neue kommunale Haushalts und Rechnungswesen vom 07. November 2007 hat der Sächsische Landtag die Einführung der Doppik auf kommunaler Ebene in Sachsen beschlossen. Alle Kommunen im Freistaat Sachsen sind somit ab dem 01.01.2013 zu einem doppischen Haushalts- und Rechnungswesen verpflichtet. Im Rahmen der Einführung der Doppik muss jede Kommune zunächst ihr Vermögen gemäß den Regelungen in der SächsKomHVO-Doppik erfassen und bewerten. Zu dieser Inventur zu Beginn des ersten Haushaltsjahres gemäß 34 (1) SächsKomHVO-Doppik gehören ebenso Grundstücke und Grundstücksgleiche Rechte, welche gemäß Ihrer Nutzungsart erfasst werden und für die Eröffnungsbilanz bewertet werden müssen. In meiner Heimatgemeinde Krauschwitz war die Erfassung der Grundstücke in manchen Ortsteilen ein wenig verworren. Zum Teil wurden Gemeindegrundstücke durch Private genutzt, was zu Schwierigkeiten bei der Bewertung dieser Grundstücke führte. Diese Situation ist vermutlich dadurch entstanden, da vor 1989 zum Teil Grundstücksnutzungen durch mündliche Absprachen zwischen Bürgern und Bürgermeistern geregelt worden sind. Die entsprechenden Nutzungsrechte wurden jedoch nicht schriftlich dokumentiert und nicht als Nutzungsrecht in das entsprechende Grundbuch eingetragen. Um die Eigentümerverhältnisse endgültig zu klären, bot die Gemeinde Krauschwitz die bereits genutzten Grundstücksteile den Bürgern zum Kauf an. Klarheit über die Rechtsverhältnisse brachten die Eintragungen im Grundbuch. In der vorliegenden Seminararbeit möchte ich den Sinn und Zweck von Grundbuch und Liegenschaftskataster darstellen. sowie der Frage nachgehen, wann und wie ein Bodenordnungsverfahren nötig und sinnvoll ist. Ebenfalls werde ich versuchen herauszuarbeiten warum es nach der Wiedervereinigung zu unklaren Situationen in Grundstücksangelegenheiten kam. Die Darstellung erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Gesetzeskommentare und Fachliteratur. eBook Nick Buder PDF, GRIN, 22.10.2013, GRIN, 2013<
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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 15,00, Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen (Fachbereich Allgemeine Verwaltung), Veranstaltung: Seminar Liegenschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Gesetz über das neue kommunale Haushalts und Rechnungswesen vom 07. November 2007 hat der Sächsische Landtag die Einführung der Doppik auf kommunaler Ebene in Sachsen beschlossen. Alle Kommunen im Freistaat Sachsen sind somit ab dem 01.01.2013 zu einem doppischen Haushalts- und Rechnungswesen verpflichtet. Im Rahmen der Einführung der Doppik muss jede Kommune zunächst ihr Vermögen gemäß den Regelungen in der SächsKomHVO-Doppik erfassen und bewerten. Zu dieser Inventur zu Beginn des ersten Haushaltsjahres gemäß 34 (1) SächsKomHVO-Doppik gehören ebenso Grundstücke und Grundstücksgleiche Rechte, welche gemäß Ihrer Nutzungsart erfasst werden und für die Eröffnungsbilanz bewertet werden müssen. In meiner Heimatgemeinde Krauschwitz war die Erfassung der Grundstücke in manchen Ortsteilen ein wenig verworren. Zum Teil wurden Gemeindegrundstücke durch Private genutzt, was zu Schwierigkeiten bei der Bewertung dieser Grundstücke führte. Diese Situation ist vermutlich dadurch entstanden, da vor 1989 zum Teil Grundstücksnutzungen durch mündliche Absprachen zwischen Bürgern und Bürgermeistern geregelt worden sind. Die entsprechenden Nutzungsrechte wurden jedoch nicht schriftlich dokumentiert und nicht als Nutzungsrecht in das entsprechende Grundbuch eingetragen. Um die Eigentümerverhältnisse endgültig zu klären, bot die Gemeinde Krauschwitz die bereits genutzten Grundstücksteile den Bürgern zum Kauf an. Klarheit über die Rechtsverhältnisse brachten die Eintragungen im Grundbuch. In der vorliegenden Seminararbeit möchte ich den Sinn und Zweck von Grundbuch und Liegenschaftskataster darstellen. sowie der Frage nachgehen, wann und wie ein Bodenordnungsverfahren nötig und sinnvoll ist. Ebenfalls werde ich versuchen herauszuarbeiten warum es nach der Wiedervereinigung zu unklaren Situationen in Grundstücksangelegenheiten kam. Die Darstellung erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Gesetzeskommentare und Fachliteratur. eBook Nick Buder PDF, GRIN, 22.10.2013, GRIN, 2013<
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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 15,00, Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meissen (Fachbereich Allgemeine Verwaltung), Veranstaltung: Seminar Liegenschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Gesetz über das neue kommunale Haushalts und Rechnungswesen vom 07. November 2007 hat der Sächsische Landtag die Einführung der Doppik auf kommunaler Ebene in Sachsen beschlossen. Alle Kommunen im Freistaat Sachsen sind somit ab dem 01.01.2013 zu einem doppischen Haushalts- und Rechnungswesen verpflichtet. Im Rahmen der Einführung der Doppik muss jede Kommune zunächst ihr Vermögen gemäss den Regelungen in der SächsKomHVO-Doppik erfassen und bewerten. Zu dieser Inventur zu Beginn des ersten Haushaltsjahres gemäss 34 (1) SächsKomHVO-Doppik gehören ebenso Grundstücke und Grundstücksgleiche Rechte, welche gemäss Ihrer Nutzungsart erfasst werden und für die Eröffnungsbilanz bewertet werden müssen. In meiner Heimatgemeinde Krauschwitz war die Erfassung der Grundstücke in manchen Ortsteilen ein wenig verworren. Zum Teil wurden Gemeindegrundstücke durch Private genutzt, was zu Schwierigkeiten bei der Bewertung dieser Grundstücke führte. Diese Situation ist vermutlich dadurch entstanden, da vor 1989 zum Teil Grundstücksnutzungen durch mündliche Absprachen zwischen Bürgern und Bürgermeistern geregelt worden sind. Die entsprechenden Nutzungsrechte wurden jedoch nicht schriftlich dokumentiert und nicht als Nutzungsrecht in das entsprechende Grundbuch eingetragen. Um die Eigentümerverhältnisse endgültig zu klären, bot die Gemeinde Krauschwitz die bereits genutzten Grundstücksteile den Bürgern zum Kauf an. Klarheit über die Rechtsverhältnisse brachten die Eintragungen im Grundbuch. In der vorliegenden Seminararbeit möchte ich den Sinn und Zweck von Grundbuch und Liegenschaftskataster darstellen. sowie der Frage nachgehen, wann und wie ein Bodenordnungsverfahren nötig und sinnvoll ist. Ebenfalls werde ich versuchen herauszuarbeiten warum es nach der Wiedervereinigung zu unklaren Situationen in Grundstücksangelegenheiten kam. Die Darstellung erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Gesetzeskommentare und Fachliteratur. eBook Nick Buder 22.10.2013, GRIN, GRIN<
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- Erstausgabe2013, ISBN: 9783656522126
Liegenschaftskataster, Grundbuch und "Ländliche Neuordnung" im Freistaat Sachsen, eBooks, eBook Download (PDF), 1. Auflage, [PU: GRIN Verlag], GRIN Verlag, 2013
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