Über die Zulässigkeit von Streiks in den Kirchen und ihren Einrichtungen besteht eine jahrzehntelange Kontroverse zwischen Kirchen und Gewerkschaften. Gewerkschaften vertreten die Auffass… Mehr…
Über die Zulässigkeit von Streiks in den Kirchen und ihren Einrichtungen besteht eine jahrzehntelange Kontroverse zwischen Kirchen und Gewerkschaften. Gewerkschaften vertreten die Auffassung, auch im kirchlichen Bereich gäbe es ein Streikrecht. Die Kirchen hingegen sehen in Streik und Aussperrung eine Verletzung ihrer religiösen Identität und ihres in der Religionsfreiheit begründeten Selbstbestimmungsrechts. Der Einsatz von Arbeitskampfmitteln steht vor allem für zwei unterschiedliche Kategorien von Sachverhalten zur Debatte. Zum einen geht es um Erzwingungsstreiks zur Erreichung von Tarifverträgen, zum anderen um Einflussnahme und Druckausübung auf die Arbeitsrechtlichen Kommissionen bzw. deren Dienstgeberseiten zur Erzwingung eines bestimmten materiellen Ergebnisses, insbesondere bei Auseinandersetzungen um allgemeine Entgelterhöhungen. Das Buch zeichnet die unterschiedlichen Auffassungen nach. Es begründet eingehend, dass Religionsfreiheit und kirchliches Selbstbestimmungsrecht ein Streikrecht nicht zulassen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen vielmehr mit dem „Dritten Weg“ in der kirchlichen Dienstgemeinschaft alternative Mittel zur Verfügung, die dem Tarifsystem zumindest gleichwertig sind, um ihre Interessen zu wahren. Bücher > Fachbücher > Recht > Arbeits- & Sozialrecht;Bücher > Fachbücher > Recht > Öffentliches Recht 22.8 cm x 15.4 cm x 1.5 cm mm , Nomos, Taschenbuch, Nomos<
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Über die Zulässigkeit von Streiks in den Kirchen und ihren Einrichtungen besteht eine jahrzehntelange Kontroverse zwischen Kirchen und Gewerkschaften. Gewerkschaften vertreten die Auffassung, auch im kirchlichen Bereich gäbe es ein Streikrecht. Die Kirchen hingegen sehen in Streik und Aussperrung eine Verletzung ihrer religiösen Identität und ihres in der Religionsfreiheit begründeten Selbstbestimmungsrechts. Der Einsatz von Arbeitskampfmitteln steht vor allem für zwei unterschiedliche Kategorien von Sachverhalten zur Debatte. Zum einen geht es um Erzwingungsstreiks zur Erreichung von Tarifverträgen, zum anderen um Einflussnahme und Druckausübung auf die Arbeitsrechtlichen Kommissionen bzw. deren Dienstgeberseiten zur Erzwingung eines bestimmten materiellen Ergebnisses, insbesondere bei Auseinandersetzungen um allgemeine Entgelterhöhungen. Das Buch zeichnet die unterschiedlichen Auffassungen nach. Es begründet eingehend, dass Religionsfreiheit und kirchliches Selbstbestimmungsrecht ein Streikrecht nicht zulassen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen vielmehr mit dem „Dritten Weg“ in der kirchlichen Dienstgemeinschaft alternative Mittel zur Verfügung, die dem Tarifsystem zumindest gleichwertig sind, um ihre Interessen zu wahren. Bücher > Fachbücher > Recht > Arbeits- & Sozialrecht; Bücher > Fachbücher > Recht > Öffentliches Recht 228 x 154 x 15 mm , Nomos, Nomos<
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Über die Zulässigkeit von Streiks in den Kirchen und ihren Einrichtungen besteht eine jahrzehntelange Kontroverse zwischen Kirchen und Gewerkschaften. Gewerkschaften vertreten die Auffassung, auch im kirchlichen Bereich gäbe es ein Streikrecht. Die Kirchen hingegen sehen in Streik und Aussperrung eine Verletzung ihrer religiösen Identität und ihres in der Religionsfreiheit begründeten Selbstbestimmungsrechts. Der Einsatz von Arbeitskampfmitteln steht vor allem für zwei unterschiedliche Kategorien von Sachverhalten zur Debatte. Zum einen geht es um Erzwingungsstreiks zur Erreichung von Tarifverträgen, zum anderen um Einflussnahme und Druckausübung auf die Arbeitsrechtlichen Kommissionen bzw. deren Dienstgeberseiten zur Erzwingung eines bestimmten materiellen Ergebnisses, insbesondere bei Auseinandersetzungen um allgemeine Entgelterhöhungen. Das Buch zeichnet die unterschiedlichen Auffassungen nach. Es begründet eingehend, dass Religionsfreiheit und kirchliches Selbstbestimmungsrecht ein Streikrecht nicht zulassen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen vielmehr mit dem „Dritten Weg“ in der kirchlichen Dienstgemeinschaft alternative Mittel zur Verfügung, die dem Tarifsystem zumindest gleichwertig sind, um ihre Interessen zu wahren. Buch 22.8 x 15.4 x 1.5 cm , Nomos, Gerhard Robbers, Nomos, d Ro<
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Über die Zulässigkeit von Streiks in den Kirchen und ihren Einrichtungen besteht eine jahrzehntelange Kontroverse zwischen Kirchen und Gewerkschaften. Gewerkschaften vertreten die Auffassung, auch im kirchlichen Bereich gäbe es ein Streikrecht. Die Kirchen hingegen sehen in Streik und Aussperrung eine Verletzung ihrer religiösen Identität und ihres in der Religionsfreiheit begründeten Selbstbestimmungsrechts. Der Einsatz von Arbeitskampfmitteln steht vor allem für zwei unterschiedliche Kategorien von Sachverhalten zur Debatte. Zum einen geht es um Erzwingungsstreiks zur Erreichung von Tarifverträgen, zum anderen um Einflussnahme und Druckausübung auf die Arbeitsrechtlichen Kommissionen bzw. deren Dienstgeberseiten zur Erzwingung eines bestimmten materiellen Ergebnisses, insbesondere bei Auseinandersetzungen um allgemeine Entgelterhöhungen. Das Buch zeichnet die unterschiedlichen Auffassungen nach. Es begründet eingehend, dass Religionsfreiheit und kirchliches Selbstbestimmungsrecht ein Streikrecht nicht zulassen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen vielmehr mit dem „Dritten Weg“ in der kirchlichen Dienstgemeinschaft alternative Mittel zur Verfügung, die dem Tarifsystem zumindest gleichwertig sind, um ihre Interessen zu wahren. Bücher > Fachbücher > Recht > Arbeits- & Sozialrecht;Bücher > Fachbücher > Recht > Öffentliches Recht 22.8 cm x 15.4 cm x 1.5 cm mm , Nomos, Taschenbuch, Nomos<
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Uber die Zulassigkeit von Streiks in den Kirchen und ihren Einrichtungen besteht eine jahrzehntelange Kontroverse zwischen Kirchen und Gewerkschaften. Gewerkschaften vertreten die Auffassung, auch im kirchlichen Bereich gabe es ein Streikrecht. Die Kirchen hingegen sehen in Streik und Aussperrung eine Verletzung ihrer religiosen Identitat und ihres in der Religionsfreiheit begrundeten Selbstbestimmungsrechts. Der Einsatz von Arbeitskampfmitteln steht vor allem fur zwei unterschiedliche Kategorien von Sachverhalten zur Debatte. Zum einen geht es um Erzwingungsstreiks zur Erreichung von Tarifvertragen, zum anderen um Einflussnahme und Druckausubung auf die Arbeitsrechtlichen Kommissionen bzw. deren Dienstgeberseiten zur Erzwingung eines bestimmten materiellen Ergebnisses, insbesondere bei Auseinandersetzungen um allgemeine Entgelterhohungen. Das Buch zeichnet die unterschiedlichen Auffassungen nach. Es begrundet eingehend, dass Religionsfreiheit und kirchliches Selbstbestimmungsrecht ein Streikrecht nicht zulassen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen vielmehr mit dem "Dritten Weg" in der kirchlichen Dienstgemeinschaft alternative Mittel zur Verfugung, die dem Tarifsystem zumindest gleichwertig sind, um ihre Interessen zu wahren.
Detailangaben zum Buch - Streikrecht in der Kirche
Buch in der Datenbank seit 2014-02-18T09:40:23+01:00 (Vienna) Detailseite zuletzt geändert am 2022-09-29T10:32:47+02:00 (Vienna) ISBN/EAN: 9783832955007
ISBN - alternative Schreibweisen: 3-8329-5500-3, 978-3-8329-5500-7 Alternative Schreibweisen und verwandte Suchbegriffe: Autor des Buches: gerhard unter mitarb robbers Titel des Buches: der streik, buch der kirche
Daten vom Verlag:
Autor/in: Gerhard Robbers Titel: Streikrecht in der Kirche Verlag: Nomos 114 Seiten Erscheinungsjahr: 2010-08-12 DE Gedruckt / Hergestellt in Deutschland. Gewicht: 0,186 kg Sprache: Deutsch 34,00 € (DE) 35,00 € (AT) No longer receiving updates