Darstellung der steuerlichen Betriebsaufspaltung und Vermeidungsstrategien für die Praxis
- neues BuchISBN: 9783842827752
Inhaltsangabe:Einleitung: Die Betriebsaufspaltung, auch Doppelunternehmen genannt, bezeichnet die Aufspaltung eines wirtschaftlich einheitlichen Betriebes auf zwei oder mehrere rechtlich … Mehr…
Inhaltsangabe:Einleitung: Die Betriebsaufspaltung, auch Doppelunternehmen genannt, bezeichnet die Aufspaltung eines wirtschaftlich einheitlichen Betriebes auf zwei oder mehrere rechtlich selbständige Unternehmen. Wichtigster Grund hierfür ist regelmässig eine Beschränkung der Haftung wegen der mit dem Betrieb verbundenen Risiken. Wesentliche Betriebsgrundlagen werden durch ein Besitzunternehmen gehalten und verwaltet und gehören somit nicht zur Haftungsmasse für laufende Verbindlichkeiten des Betriebsunternehmens. Die Betriebsaufspaltung ist ein Geschöpf der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung. Eine gesetzliche Grundlage gibt es nicht. Hintergrund des Rechtsinstituts der Betriebsaufspaltung ist, dass die hinter beiden Unternehmen stehende Person bzw. Personengruppe einen einheitlichen Betätigungswillen hat, der auf die Ausübung einer gewerblichen Betätigung gerichtet ist. Eine Betriebsaufspaltung liegt bei Vermietung und Verpachtung mindestens einer notwendigen Betriebsgrundlage vom sog. Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen vor, wobei beide Unternehmen von derselben Person bzw. Gruppe von Personen beherrscht werden. Über das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung wird eine nicht gewerbliche Vermietung von Wirtschaftsgütern, durch eine sachliche und personelle Verflechtung zwischen dem Verpächter (= Besitzunternehmen) und der gewerblichen Betriebsgesellschaft (= Betriebsunternehmen), zum Gewerbebetrieb i.S.d. 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 EStG und 2 Abs. 1 GewStG. Durch die Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung sollen Vorteile einer Aufspaltung des Unternehmens in zwei selbständige Unternehmen, gegenüber Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften die ihren Betrieb in einem Unternehmen führen, vermieden werden. Durch die fehlende gesetzliche Verankerung ist das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung mit viel Unsicherheit behaftet. Vom BFH wurde das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung ständig ausgeweitet, wodurch immer mehr Konstellationen als Betriebsaufspaltung angesehen werden. Durch die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zeichnet sich die Tendenz ab, dass Grundstücke und Gebäude eher als bisher, als eine für die Betriebsgesellschaft wesentliche Betriebsgrundlage angesehen werden, was zu einer weiteren Ausdehnung der Betriebsaufspaltung zu Lasten des Steuerpflichtigen führt. Durch die zumindest nicht eindeutige gesetzliche Verankerung wird die Verfassungsmässigkeit der Betriebsaufspaltung immer wieder angezweifelt. [...] eBooks > Fachbücher > Wirtschaft; eBooks > Sachbücher; eBooks > Fachbücher > Sozialwissenschaft , Diplomica Verlag, Sebastian Leitsch, Diplomica Verlag, ian<
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Sebastian Leitsch:Darstellung der steuerlichen Betriebsaufspaltung und Vermeidungsstrategien für die Praxis
- neues Buch 2012, ISBN: 9783842827752
Inhaltsangabe:Einleitung: Die Betriebsaufspaltung, auch Doppelunternehmen genannt, bezeichnet die Aufspaltung eines wirtschaftlich einheitlichen Betriebes auf zwei oder mehrere rechtlich… Mehr…
Inhaltsangabe:Einleitung: Die Betriebsaufspaltung, auch Doppelunternehmen genannt, bezeichnet die Aufspaltung eines wirtschaftlich einheitlichen Betriebes auf zwei oder mehrere rechtlich selbständige Unternehmen. Wichtigster Grund hierfür ist regelmäßig eine Beschränkung der Haftung wegen der mit dem Betrieb verbundenen Risiken. Wesentliche Betriebsgrundlagen werden durch ein Besitzunternehmen gehalten und verwaltet und gehören somit nicht zur Haftungsmasse für laufende Verbindlichkeiten des Betriebsunternehmens. Die Betriebsaufspaltung ist ein Geschöpf der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung. Eine gesetzliche Grundlage gibt es nicht. Hintergrund des Rechtsinstituts der Betriebsaufspaltung ist, dass die hinter beiden Unternehmen stehende Person bzw. Personengruppe einen einheitlichen Betätigungswillen hat, der auf die Ausübung einer gewerblichen Betätigung gerichtet ist. Eine Betriebsaufspaltung liegt bei Vermietung und Verpachtung mindestens einer notwendigen Betriebsgrundlage vom sog. Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen vor, wobei beide Unternehmen von derselben Person bzw. Gruppe von Personen beherrscht werden. Über das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung wird eine nicht gewerbliche Vermietung von Wirtschaftsgütern, durch eine sachliche und personelle Verflechtung zwischen dem Verpächter (= Besitzunternehmen) und der gewerblichen Betriebsgesellschaft (= Betriebsunternehmen), zum Gewerbebetrieb i.S.d. 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 EStG und 2 Abs. 1 GewStG. Durch die Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung sollen Vorteile einer Aufspaltung des Unternehmens in zwei selbständige Unternehmen, gegenüber Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften die ihren Betrieb in einem Unternehmen führen, vermieden werden. Durch die fehlende gesetzliche Verankerung ist das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung mit viel Unsicherheit behaftet. Vom BFH wurde das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung ständig ausgeweitet, wodurch immer mehr Konstellationen als Betriebsaufspaltung angesehen werden. Durch die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zeichnet sich die Tendenz ab, dass Grundstücke und Gebäude eher als bisher, als eine für die Betriebsgesellschaft wesentliche Betriebsgrundlage angesehen werden, was zu einer weiteren Ausdehnung der Betriebsaufspaltung zu Lasten des Steuerpflichtigen führt. Durch die zumindest nicht eindeutige gesetzliche Verankerung wird die Verfassungsmäßigkeit der Betriebsaufspaltung immer wieder angezweifelt. [...] eBook Sebastian Leitsch PDF, Diplomica Verlag, 09.01.2012, Diplomica Verlag, 2012<
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Sebastian Leitsch:Darstellung der steuerlichen Betriebsaufspaltung und Vermeidungsstrategien für die Praxis
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Inhaltsangabe:Einleitung: Die Betriebsaufspaltung, auch Doppelunternehmen genannt, bezeichnet die Aufspaltung eines wirtschaftlich einheitlichen Betriebes auf zwei oder mehrere rechtlich… Mehr…
Inhaltsangabe:Einleitung: Die Betriebsaufspaltung, auch Doppelunternehmen genannt, bezeichnet die Aufspaltung eines wirtschaftlich einheitlichen Betriebes auf zwei oder mehrere rechtlich selbständige Unternehmen. Wichtigster Grund hierfür ist regelmäßig eine Beschränkung der Haftung wegen der mit dem Betrieb verbundenen Risiken. Wesentliche Betriebsgrundlagen werden durch ein Besitzunternehmen gehalten und verwaltet und gehören somit nicht zur Haftungsmasse für laufende Verbindlichkeiten des Betriebsunternehmens. Die Betriebsaufspaltung ist ein Geschöpf der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung. Eine gesetzliche Grundlage gibt es nicht. Hintergrund des Rechtsinstituts der Betriebsaufspaltung ist, dass die hinter beiden Unternehmen stehende Person bzw. Personengruppe einen einheitlichen Betätigungswillen hat, der auf die Ausübung einer gewerblichen Betätigung gerichtet ist. Eine Betriebsaufspaltung liegt bei Vermietung und Verpachtung mindestens einer notwendigen Betriebsgrundlage vom sog. Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen vor, wobei beide Unternehmen von derselben Person bzw. Gruppe von Personen beherrscht werden. Über das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung wird eine nicht gewerbliche Vermietung von Wirtschaftsgütern, durch eine sachliche und personelle Verflechtung zwischen dem Verpächter (= Besitzunternehmen) und der gewerblichen Betriebsgesellschaft (= Betriebsunternehmen), zum Gewerbebetrieb i.S.d. 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 EStG und 2 Abs. 1 GewStG. Durch die Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung sollen Vorteile einer Aufspaltung des Unternehmens in zwei selbständige Unternehmen, gegenüber Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften die ihren Betrieb in einem Unternehmen führen, vermieden werden. Durch die fehlende gesetzliche Verankerung ist das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung mit viel Unsicherheit behaftet. Vom BFH wurde das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung ständig ausgeweitet, wodurch immer mehr Konstellationen als Betriebsaufspaltung angesehen werden. Durch die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zeichnet sich die Tendenz ab, dass Grundstücke und Gebäude eher als bisher, als eine für die Betriebsgesellschaft wesentliche Betriebsgrundlage angesehen werden, was zu einer weiteren Ausdehnung der Betriebsaufspaltung zu Lasten des Steuerpflichtigen führt. Durch die zumindest nicht eindeutige gesetzliche Verankerung wird die Verfassungsmäßigkeit der Betriebsaufspaltung immer wieder angezweifelt. [...] eBook Sebastian Leitsch PDF, Diplomica Verlag, 09.01.2012, Diplomica Verlag, 2012<
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Inhaltsangabe:Einleitung: Die Betriebsaufspaltung, auch Doppelunternehmen genannt, bezeichnet die Aufspaltung eines wirtschaftlich einheitlichen Betriebes auf zwei oder mehrere rechtlich selbständige Unternehmen. Wichtigster Grund hierfür ist regelmässig eine Beschränkung der Haftung wegen der mit dem Betrieb verbundenen Risiken. Wesentliche Betriebsgrundlagen werden durch ein Besitzunternehmen gehalten und verwaltet und gehören somit nicht zur Haftungsmasse für laufende Verbindlichkeiten des Betriebsunternehmens. Die Betriebsaufspaltung ist ein Geschöpf der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung. Eine gesetzliche Grundlage gibt es nicht. Hintergrund des Rechtsinstituts der Betriebsaufspaltung ist, dass die hinter beiden Unternehmen stehende Person bzw. Personengruppe einen einheitlichen Betätigungswillen hat, der auf die Ausübung einer gewerblichen Betätigung gerichtet ist. Eine Betriebsaufspaltung liegt bei Vermietung und Verpachtung mindestens einer notwendigen Betriebsgrundlage vom sog. Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen vor, wobei beide Unternehmen von derselben Person bzw. Gruppe von Personen beherrscht werden. Über das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung wird eine nicht gewerbliche Vermietung von Wirtschaftsgütern, durch eine sachliche und personelle Verflechtung zwischen dem Verpächter (= Besitzunternehmen) und der gewerblichen Betriebsgesellschaft (= Betriebsunternehmen), zum Gewerbebetrieb i.S.d. 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 EStG und 2 Abs. 1 GewStG. Durch die Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung sollen Vorteile einer Aufspaltung des Unternehmens in zwei selbständige Unternehmen, gegenüber Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften die ihren Betrieb in einem Unternehmen führen, vermieden werden. Durch die fehlende gesetzliche Verankerung ist das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung mit viel Unsicherheit behaftet. Vom BFH wurde das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung ständig ausgeweitet, wodurch immer mehr Konstellationen als Betriebsaufspaltung angesehen werden. Durch die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zeichnet sich die Tendenz ab, dass Grundstücke und Gebäude eher als bisher, als eine für die Betriebsgesellschaft wesentliche Betriebsgrundlage angesehen werden, was zu einer weiteren Ausdehnung der Betriebsaufspaltung zu Lasten des Steuerpflichtigen führt. Durch die zumindest nicht eindeutige gesetzliche Verankerung wird die Verfassungsmässigkeit der Betriebsaufspaltung immer wieder angezweifelt. [...] eBook Sebastian Leitsch 09.01.2012, Diplomica Verlag, Diplomica Verlag<
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