Kerstin Gröner:Strafverteidiger und Sitzungspolizei.
- Taschenbuch ISBN: 9783428094677
[ED: Taschenbuch], [PU: Duncker & Humblot], Neuware - 'Das Gericht kann gegen einen bei der Verhandlung beteiligten Rechtsanwalt oder Verteidiger, der sich in der Sitzung einer Ungebühr s… Mehr…
[ED: Taschenbuch], [PU: Duncker & Humblot], Neuware - 'Das Gericht kann gegen einen bei der Verhandlung beteiligten Rechtsanwalt oder Verteidiger, der sich in der Sitzung einer Ungebühr schuldig macht, vorbehaltlich der strafgerichtlichen oder disziplinaren Verfolgung, eine Ordnungsstrafe bis zu einhundert Mark festsetzen.'Bis zum Jahr 1921 enthielt das Gerichtsverfassungsgesetz als180 (a.F.) diese Regelung. In der jetzt geltenden Fassung des Gesetzes sind Rechtsanwalt und Verteidiger in den Vorschriften über die Sitzungspolizei nicht mehr ausdrücklich erwähnt.Die Autorin legt zunächst anhand von Beispielen aus der gerichtlichen Praxis dar, daß nach wie vor eine Notwendigkeit besteht, den Rechtsanwalt und speziell den Strafverteidiger sitzungspolizeilichen Maßnahmen unterwerfen zu können. Andere Rechtsgrundlagen sind nicht ausreichend, um einen geordneten, störungsfreien Verlauf der Sitzung zu gewährleisten.Rechtsprechung und Literatur haben insbesondere im Zusammenhang mit dem ohne Robe auftretenden Anwalt diverse Versuche unternommen, nach der Streichung des180 a.F. GVG stattdessen die177, 178 GVG auf den Strafverteidiger anzuwenden, einschneidende Maßnahmen auf die Generalklausel des176 GVG zu stützen oder den Strafverteidiger im Wege freier Rechtsschöpfung 'zurückzuweisen'. Die Untersuchung zeigt unter Heranziehung der Gesetzgebungsgeschichte, daß diese Lösungsansätze mit dem geltenden Recht nicht zu vereinbaren sind.Darüber hinaus beschäftigt sich Gröner umfassend mit möglichen Rechtsbehelfen gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen des Vorsitzenden oder des Gerichts und der insoweit wesentlichen Frage, in welchem Verhältnis sitzungspolizeiliche Anordnungen einerseits und Maßnahmen der Verhandlungsleitung im Sinne des238 StPO andererseits stehen.Nach einem kurzen Blick auf Regelungen in anderen Rechtsordnungen schließt die Autorin mit einem Vorschlag für eine neue gerichtsverfassungsrechtliche Vorschrift, die den Gedanken des180 a.F. GVG aufnimmt, aber neben der Ungehorsam beinhaltet., DE, [SC: 0.00], Neuware, gewerbliches Angebot, 233x174x10 mm, 221, [GW: 310g], Banküberweisung, PayPal, Skrill/Moneybookers, Selbstabholung und Barzahlung, Offene Rechnung (Vorkasse vorbehalten)<
| | booklooker.deBuchhandlung Hoffmann Versandkosten:Versandkostenfrei, Versand nach Deutschland. (EUR 0.00) Details... |
(*) Derzeit vergriffen bedeutet, dass dieser Titel momentan auf keiner der angeschlossenen Plattform verfügbar ist.
Kerstin Gröner:Strafverteidiger und Sitzungspolizei. : Dissertationsschrift
- Taschenbuch 1998, ISBN: 3428094670
[EAN: 9783428094677], Neubuch, [PU: Duncker & Humblot Nov 1998], Besorgungstitel Neuware - Rare Book Procurement - 'Das Gericht kann gegen einen bei der Verhandlung beteiligten Rechtsanwa… Mehr…
[EAN: 9783428094677], Neubuch, [PU: Duncker & Humblot Nov 1998], Besorgungstitel Neuware - Rare Book Procurement - 'Das Gericht kann gegen einen bei der Verhandlung beteiligten Rechtsanwalt oder Verteidiger, der sich in der Sitzung einer Ungebühr schuldig macht, vorbehaltlich der strafgerichtlichen oder disziplinaren Verfolgung, eine Ordnungsstrafe bis zu einhundert Mark festsetzen.'Bis zum Jahr 1921 enthielt das Gerichtsverfassungsgesetz als 180 (a.F.) diese Regelung. In der jetzt geltenden Fassung des Gesetzes sind Rechtsanwalt und Verteidiger in den Vorschriften über die Sitzungspolizei nicht mehr ausdrücklich erwähnt.Die Autorin legt zunächst anhand von Beispielen aus der gerichtlichen Praxis dar, daß nach wie vor eine Notwendigkeit besteht, den Rechtsanwalt und speziell den Strafverteidiger sitzungspolizeilichen Maßnahmen unterwerfen zu können. Andere Rechtsgrundlagen sind nicht ausreichend, um einen geordneten, störungsfreien Verlauf der Sitzung zu gewährleisten.Rechtsprechung und Literatur haben insbesondere im Zusammenhang mit dem ohne Robe auftretenden Anwalt diverse Versuche unternommen, nach der Streichung des 180 a.F. GVG stattdessen die 177, 178 GVG auf den Strafverteidiger anzuwenden, einschneidende Maßnahmen auf die Generalklausel des 176 GVG zu stützen oder den Strafverteidiger im Wege freier Rechtsschöpfung 'zurückzuweisen'. Die Untersuchung zeigt unter Heranziehung der Gesetzgebungsgeschichte, daß diese Lösungsansätze mit dem geltenden Recht nicht zu vereinbaren sind.Darüber hinaus beschäftigt sich Gröner umfassend mit möglichen Rechtsbehelfen gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen des Vorsitzenden oder des Gerichts und der insoweit wesentlichen Frage, in welchem Verhältnis sitzungspolizeiliche Anordnungen einerseits und Maßnahmen der Verhandlungsleitung im Sinne des 238 StPO andererseits stehen.Nach einem kurzen Blick auf Regelungen in anderen Rechtsordnungen schließt die Autorin mit einem Vorschlag für eine neue gerichtsverfassungsrechtliche Vorschrift, die den Gedanken des 180 a.F. GVG aufnimmt, aber neben der Ungehorsam beinhaltet. 221 pp. Deutsch, Books<
| | AbeBooks.deAHA-Books, Einbeck, Germany [86569176] [Rating: 4 (von 5)] NEW BOOK. Versandkosten: EUR 2.90 Details... |
(*) Derzeit vergriffen bedeutet, dass dieser Titel momentan auf keiner der angeschlossenen Plattform verfügbar ist.
Kerstin Gröner:Strafverteidiger und Sitzungspolizei.
- Taschenbuch ISBN: 9783428094677
"Das Gericht kann gegen einen bei der Verhandlung beteiligten Rechtsanwalt oder Verteidiger, der sich in der Sitzung einer Ungebühr schuldig macht, vorbehaltlich der strafgerichtlichen od… Mehr…
"Das Gericht kann gegen einen bei der Verhandlung beteiligten Rechtsanwalt oder Verteidiger, der sich in der Sitzung einer Ungebühr schuldig macht, vorbehaltlich der strafgerichtlichen oder disziplinaren Verfolgung, eine Ordnungsstrafe bis zu einhundert Mark festsetzen." Bis zum Jahr 1921 enthielt das Gerichtsverfassungsgesetz als 180 (a.F.) diese Regelung. In der jetzt geltenden Fassung des Gesetzes sind Rechtsanwalt und Verteidiger in den Vorschriften über die Sitzungspolizei nicht mehr ausdrücklich erwähnt. Die Autorin legt zunächst anhand von Beispielen aus der gerichtlichen Praxis dar, dass nach wie vor eine Notwendigkeit besteht, den Rechtsanwalt und speziell den Strafverteidiger sitzungspolizeilichen Massnahmen unterwerfen zu können. Andere Rechtsgrundlagen sind nicht ausreichend, um einen geordneten, störungsfreien Verlauf der Sitzung zu gewährleisten. Rechtsprechung und Literatur haben insbesondere im Zusammenhang mit dem ohne Robe auftretenden Anwalt diverse Versuche unternommen, nach der Streichung des 180 a.F. GVG stattdessen die 177, 178 GVG auf den Strafverteidiger anzuwenden, einschneidende Massnahmen auf die Generalklausel des 176 GVG zu stützen oder den Strafverteidiger im Wege freier Rechtsschöpfung "zurückzuweisen". Die Untersuchung zeigt unter Heranziehung der Gesetzgebungsgeschichte, dass diese Lösungsansätze mit dem geltenden Recht nicht zu vereinbaren sind. Darüber hinaus beschäftigt sich Gröner umfassend mit möglichen Rechtsbehelfen gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen des Vorsitzenden oder des Gerichts und der insoweit wesentlichen Frage, in welchem Verhältnis sitzungspolizeiliche Anordnungen einerseits und Massnahmen der Verhandlungsleitung im Sinne des 238 StPO andererseits stehen. Nach einem kurzen Blick auf Regelungen in anderen Rechtsordnungen schliesst die Autorin mit einem Vorschlag für eine neue gerichtsverfassungsrechtliche Vorschrift, die den Gedanken des 180 a.F. GVG aufnimmt, aber neben der Ungehorsam beinhaltet. Bücher > Fachbücher > Recht > Strafrecht 23.3 cm x 15.7 cm x 1.2 cm mm , Duncker & Humblot, Taschenbuch, Duncker & Humblot<
| | Orellfuessli.chNr. A1000330781. Versandkosten:Lieferzeiten außerhalb der Schweiz 3 bis 21 Werktage, , in stock, zzgl. Versandkosten. (EUR 18.75) Details... |
(*) Derzeit vergriffen bedeutet, dass dieser Titel momentan auf keiner der angeschlossenen Plattform verfügbar ist.
Kerstin Gröner:Strafverteidiger und Sitzungspolizei. : Dissertationsschrift
- Taschenbuch 1998, ISBN: 3428094670
[EAN: 9783428094677], Neubuch, [SC: 0.0], [PU: Duncker & Humblot Nov 1998], Neuware - 'Das Gericht kann gegen einen bei der Verhandlung beteiligten Rechtsanwalt oder Verteidiger, der sich… Mehr…
[EAN: 9783428094677], Neubuch, [SC: 0.0], [PU: Duncker & Humblot Nov 1998], Neuware - 'Das Gericht kann gegen einen bei der Verhandlung beteiligten Rechtsanwalt oder Verteidiger, der sich in der Sitzung einer Ungebühr schuldig macht, vorbehaltlich der strafgerichtlichen oder disziplinaren Verfolgung, eine Ordnungsstrafe bis zu einhundert Mark festsetzen.'Bis zum Jahr 1921 enthielt das Gerichtsverfassungsgesetz als180 (a.F.) diese Regelung. In der jetzt geltenden Fassung des Gesetzes sind Rechtsanwalt und Verteidiger in den Vorschriften über die Sitzungspolizei nicht mehr ausdrücklich erwähnt.Die Autorin legt zunächst anhand von Beispielen aus der gerichtlichen Praxis dar, daß nach wie vor eine Notwendigkeit besteht, den Rechtsanwalt und speziell den Strafverteidiger sitzungspolizeilichen Maßnahmen unterwerfen zu können. Andere Rechtsgrundlagen sind nicht ausreichend, um einen geordneten, störungsfreien Verlauf der Sitzung zu gewährleisten.Rechtsprechung und Literatur haben insbesondere im Zusammenhang mit dem ohne Robe auftretenden Anwalt diverse Versuche unternommen, nach der Streichung des180 a.F. GVG stattdessen die177, 178 GVG auf den Strafverteidiger anzuwenden, einschneidende Maßnahmen auf die Generalklausel des176 GVG zu stützen oder den Strafverteidiger im Wege freier Rechtsschöpfung 'zurückzuweisen'. Die Untersuchung zeigt unter Heranziehung der Gesetzgebungsgeschichte, daß diese Lösungsansätze mit dem geltenden Recht nicht zu vereinbaren sind.Darüber hinaus beschäftigt sich Gröner umfassend mit möglichen Rechtsbehelfen gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen des Vorsitzenden oder des Gerichts und der insoweit wesentlichen Frage, in welchem Verhältnis sitzungspolizeiliche Anordnungen einerseits und Maßnahmen der Verhandlungsleitung im Sinne des238 StPO andererseits stehen.Nach einem kurzen Blick auf Regelungen in anderen Rechtsordnungen schließt die Autorin mit einem Vorschlag für eine neue gerichtsverfassungsrechtliche Vorschrift, die den Gedanken des180 a.F. GVG aufnimmt, aber neben der Ungehorsam beinhaltet., Books<
| | ZVAB.comAHA-BUCH GmbH, Einbeck, Germany [51283250] [Rating: 5 (von 5)] NEW BOOK. Versandkosten:Versandkostenfrei. (EUR 0.00) Details... |
(*) Derzeit vergriffen bedeutet, dass dieser Titel momentan auf keiner der angeschlossenen Plattform verfügbar ist.
Strafverteidiger und Sitzungspolizei.
- neues BuchISBN: 9783428094677
'Das Gericht kann gegen einen bei der Verhandlung beteiligten Rechtsanwalt oder Verteidiger, der sich in der Sitzung einer Ungebühr schuldig macht, vorbehaltlich der strafgerichtlichen od… Mehr…
'Das Gericht kann gegen einen bei der Verhandlung beteiligten Rechtsanwalt oder Verteidiger, der sich in der Sitzung einer Ungebühr schuldig macht, vorbehaltlich der strafgerichtlichen oder disziplinaren Verfolgung, eine Ordnungsstrafe bis zu einhundert Mark festsetzen.' Bis zum Jahr 1921 enthielt das Gerichtsverfassungsgesetz als 180 (a.F.) diese Regelung. In der jetzt geltenden Fassung des Gesetzes sind Rechtsanwalt und Verteidiger in den Vorschriften über die Sitzungspolizei nicht mehr ausdrücklich erwähnt. Die Autorin legt zunächst anhand von Beispielen aus der gerichtlichen Praxis dar, daß nach wie vor eine Notwendigkeit besteht, den Rechtsanwalt und speziell den Strafverteidiger sitzungspolizeilichen Maßnahmen unterwerfen zu können. Andere Rechtsgrundlagen sind nicht ausreichend, um einen geordneten, störungsfreien Verlauf der Sitzung zu gewährleisten. Rechtsprechung und Literatur haben insbesondere im Zusammenhang mit dem ohne Robe auftretenden Anwalt diverse Versuche unternommen, nach der Streichung des 180 a.F. GVG stattdessen die 177, 178 GVG auf den Strafverteidiger anzuwenden, einschneidende Maßnahmen auf die Generalklausel des 176 GVG zu stützen oder den Strafverteidiger im Wege freier Rechtsschöpfung 'zurückzuweisen'. Die Untersuchung zeigt unter Heranziehung der Gesetzgebungsgeschichte, daß diese Lösungsansätze mit dem geltenden Recht nicht zu vereinbaren sind. Darüber hinaus beschäftigt sich Gröner umfassend mit möglichen Rechtsbehelfen gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen des Vorsitzenden oder des Gerichts und der insoweit wesentlichen Frage, in welchem Verhältnis sitzungspolizeiliche Anordnungen einerseits und Maßnahmen der Verhandlungsleitung im Sinne des 238 StPO andererseits stehen. Nach einem kurzen Blick auf Regelungen in anderen Rechtsordnungen schließt die Autorin mit einem Vorschlag für eine neue gerichtsverfassungsrechtliche Vorschrift, die den Gedanken des 180 a.F. GVG aufnimmt, aber neben der Ungehorsam beinhaltet. Buch 23.3 x 15.7 x 1.2 cm , Duncker & Humblot, Kerstin Gröner, Duncker & Humblot, n Gr<
| | Thalia.deNr. A1000330781. Versandkosten:, , DE. (EUR 0.00) Details... |
(*) Derzeit vergriffen bedeutet, dass dieser Titel momentan auf keiner der angeschlossenen Plattform verfügbar ist.