Sven Schlichter:
Aktuelle Entwicklungen der Qualitätskontrolle im Rahmen der Jahresabschlussprüfung - neues Buch
2005, ISBN: 9783956360220
Inhaltsangabe:Einleitung: Die Qualität von Wirtschaftprüfungsleistungen steht, seit der Schaffung des Berufsstandes im Jahr 1931, in enger Beziehung zu den Handlungen zur Vermeidung bzw.… Mehr…
Inhaltsangabe:Einleitung: Die Qualität von Wirtschaftprüfungsleistungen steht, seit der Schaffung des Berufsstandes im Jahr 1931, in enger Beziehung zu den Handlungen zur Vermeidung bzw. Reduzierungen von Risiken, welche die Ausübung der wirtschaftsprüfenden Tätigkeit mit sich bringen. Aus diesem Grund hat der Wirtschaftsprüfer (WP) vor Aushändigung seiner Berufsurkunde zu schwören, dass er seine Pflichten verantwortungsbewusst und sorgfältig erfüllt, insbesondere Verschwiegenheit bewahren und Prüfungsberichte und Gutachten gewissenhaft und unparteiisch erstatten wird. Zudem müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Einhaltung der Berufspflichten und der fachlichen Normen zu gewährleisten. Für diese Zwecke muss in der WP-Praxis ein internes Qualitätssicherungssystem eingerichtet sein. Gleichzeitig ist es für die Öffentlichkeit von großer Bedeutung, dass die Einhaltung der Berufspflichten auch durch eine externe Qualitätskontrolle überwacht wird. Bereits im Jahr 1997 haben das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) und die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) auf die Notwendigkeit der Einführung einer externen Qualitätskontrolle hingewiesen. Das im Jahr 1998 verabschiedete Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) sollte dazu beitragen, das öffentliche Vertrauen in die Leistungen der Abschlussprüfer zu festigen. Trotz dieser Maßnahmen erschütterten Ende der neunziger Jahre und Anfang dieses Jahrhunderts zahlreiche Bilanzskandale die Kapitalmärkte. Sowohl die US-amerikanischen Bilanzskandale, angefangen mit dem Zusammenbruch des Energiehändlers Enron, über Xerox bis hin zu der größten Unternehmenspleite der USA im Fall des Telekommunikationsunternehmens Worldcom, als auch deutsche Unternehmenszusammenbrüche, wie die Fälle Holzmann, Flowtex, und der Berliner Bankgesellschaft, haben zu einem erheblichen Vertrauensverlust der Kapitalmärkte und der Öffentlichkeit in die Leistungen der Abschlussprüfer geführt. Der wirtschaftliche Schaden dieser Zusammenbrüche lässt sich nicht beziffern. Aufgrund dieser Bilanzskandale ist das bis dahin weitgehend vorhandene Vertrauen der Öffentlichkeit in die durch Wirtschaftsprüfer testierten Abschlüsse verloren gegangen, da die Jahresabschlüsse der später gescheiterten Unternehmen fast durchweg einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk trugen. Durch das Publikwerden der oben genannten Skandale wurde die Qualität der Wirtschaftsprüfung in den Fokus sowohl der nationalen als auch der internationalen öffentlichen Diskussion gebracht. Einen maßgeblichen Einfluss auf die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und die Qualitätskontrolle hatten verschiedene internationale Initiativen, wie z.B. die Verabschiedung des Sarbanes-Oxley-Act im Jahr 2002 in den USA und die Modernisierung der 8. EU-Richtlinie. In Deutschland wurde im Jahr 2001 ein System der externen Qualitätskontrolle eingeführt, um die Qualität der Wirtschaftsprüferleistungen sicher zu stellen, zu steigern und gleichzeitig einem Vertrauensverlust von Investoren entgegenzuwirken. Die externen Qualitätskontrollen sollen feststellen, ob die Maßnahmen und Grundsätze zur internen Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüfungspraxis den Anforderungen genügen. Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Systeme zur Qualitätskontrolle. Das Monitoring-Verfahren auf der einen, und das Peer-Review-Verfahren auf der anderen Seite. Das im Jahr 2001 in Deutschland eingeführte Qualitätskontrollsystem ist als Peer-Review-Verfahren konzipiert und orientiert sich an dem in den USA bis 2001 angewandten Peer-Review-Verfahren. Die internationalen Entwicklungen machten jedoch eine Anpassung des deutschen Kontrollsystems unumgänglich. Durch das am 01.01.2005 in Kraft getretene Abschlussprüferaufsichtsgesetz (APAG) soll diese Anpassung erreicht werden. Der Berufsstand wird durch dieses Gesetz unter eine letztverantwortliche und berufsstandsunabhängige Aufsicht gestellt, d.h. der WPK wird, neben der Aufsicht durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), eine Abschlussprüferaufsichtskommission vorangestellt. Gang der Untersuchung: Vor dem genannten Hintergrund ist es Ziel der Arbeit, einen Überblick über das deutsche System der Qualitätskontrolle zu geben. Die aktuellen Entwicklungen durch das APAG sollen dargestellt und mögliche Verbesserungen aufgezeigt werden. Zunächst werden zunächst die für die Arbeit zentralen Begriffe von einander abgegrenzt und definiert. Die zwei geeigneten Verfahren zur Qualitätskontrolle, das Monitoring-Verfahren und das Peer-Review-Verfahren werden in Kapitel 3 gegenübergestellt. Die Grundzüge des Monitoring-Verfahrens werden anhand der britischen Institute der Chartered Accountants dargestellt. Das Peer-Review-Verfahren soll am Beispiel des Verfahrens des American Institue of Certified Accountants (AICPA) erläutert werden, da sich das in Deutschland im Jahr 2001 eingeführte Qualitätskontrollsystem an dem Verfahren der AICPA orientiert hat. Im anschließenden vierten Kapitel soll das deutsche System der Qualitätskontrolle mit Rechtsstand 31.12.2004 dargestellt werden. Die interne Qualitätskontrolle einer WP-Praxis ist von besonderer Bedeutung, da sie die Grundlage für die externe Qualitätskontrolle. Aus diesem Grund wird sie ausführlich dargestellt, bevor auf das System der externen Qualitätskontrolle und anschließend auf die Durchführung der Qualitätskontrolle eingegangen wird. Auf die aktuellen Entwicklungen der Qualitätskontrolle wird in Kapitel 5 eingegangen. In diesem Zusammenhang sollen die Gründe für die Änderungen des deutschen Systems der Qualitätskontrolle, die Anpassungen durch das APAG und die Änderungen im Verfahren der Qualitätskontrolle dargelegt werden. Dabei sollen mögliche bzw. notwendige Anpassungen der seit dem 01.01.2005 geltenden Normen aufgezeigt werden. Inhaltsverzeichnis: InhaltsübersichtI InhaltsverzeichnisII AbbildungsverzeichnisV AbkürzungsverzeichnisVI 1.Einführung1 2.Begriffliche Abgrenzungen4 2.1Der Begriff der Überwachung4 2.2Der Begriff der Kontrolle5 2.3Der Begriff der Prüfung5 2.4Der Begriff der Qualität6 3.Das Monitoring-Verfahren und dasPeer-Review-Verfahren7 3.1Das Monitoring-Verfahren7 3.1.1Die Verwaltung des Monitoring-Verfahrens8 3.1.2Die Planung und Durchführung des Monitoring-Verfahrens9 3.1.3Die Berichterstattung über die Inspektionen10 3.2Das Peer-Review-Verfahren des AICPA10 3.2.1Die Verwaltung der Peer-Review-Verfahrens12 3.2.2Die Planung und Durchführung des Peer-Review-Verfahrens13 3.2.3Die Berichterstattung über das Peer-Review15 3.3Die Vor- und Nachteile der Systeme Monitoring und Peer-Review16 4.Die Qualitätskontrolle in Deutschland17 4.1Die interne Qualitätssicherung als Grundlage der externen Qualitätskontrolle18 4.1.1Die bestehenden Normen zum Berufszugang19 4.1.2Die Berufsaufsicht über die Abschlussprüfer21 4.1.3Die zivil- und strafrechtliche Normen24 4.1.4Die Vorschriften zur internen Qualitätssicherung während der Berufsausübung27 4.1.4.1Die gesetzlichen Vorschriften zur Qualitätssicherung28 4.1.4.2Die berufsständische Normen29 4.1.4.2.1Die Berufssatzung der Wirtschaftsprüfer29 4.1.4.2.2Die Verlautbarungen des Institut der Wirtschaftsprüfer33 4.1.4.2.3Die Stellungsnahme VO 1/1995 der WPK und des IDW34 4.2Das System der externe Qualitätskontrolle im Berufsstand der Wirtschaftsprüfer39 4.2.1Die Notwendigkeit der Einführung einer externen Qualitätskontrolle39 4.2.1.1Die Festigung des öffentlichen Vertrauens40 4.2.1.2Die Verbesserung der Qualitätssicherungssysteme innerhalb der Wirtschaftsprüferpraxis41 4.2.1.3Die Anpassung an internationale Entwicklungen41 4.2.2Die rechtlichen Grundlagen des Verfahrens der externen Qualitätskontrolle42 4.2.3Die Pflicht zur Teilnahme am System der Qualitätskontrolle44 4.2.4Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung45 4.2.5Die Organe des externen Qualitätskontrollverfahrens46 4.2.5.1Die Wirtschaftsprüferkammer46 4.2.5.2Die Kommission für Qualitätskontrolle47 4.2.5.3Der Qualitätskontrollbeirat48 4.2.5.4Der Prüfer für Qualitätskontrolle50 4.2.5.5Die zu prüfende Wirtschaftsprüferpraxis52 4.2.6Der Gegenstand der externen Qualitätskontrolle53 4.3Die Durchführung der externen Qualitätskontrolle54 4.3.1Die Auftragsplanung54 4.3.1.1Die Risikoorientierte Prüfung56 4.3.1.2Die Entwicklung einer Prüfungsstrategie und eines Prüfungsprogramms57 4.3.2Die Auftragsdurchführung58 4.3.2.1Überblick über das Qualitätssicherungssystem58 4.3.2.2Die Beurteilung der Angemessenheit und der Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems59 4.3.2.2.1Die Beurteilung der Praxisorganisation59 4.3.2.2.2Die Beurteilung der Auftragsabwicklung60 4.3.2.2.3Die Beurteilung der Nachschau63 4.3.2.3Die Schlussbesprechung und die Erklärung des geprüften Wirtschaftsprüfers63 4.3.2.4Die Dokumentation des Prüfers für Qualitätskontrolle64 4.3.3Die Berichterstattung über die externe Qualitätskontrolle64 4.3.4Die Erteilung der Teilnahmebescheinigung durch die Wirtschaftsprüferkammer67 5.Aktuelle Änderungen der Qualitätskontrolle und der Berufsaufsicht70 5.1Nationale, europäische und internationale Gründe für die Anpassung der Qualitätskontrolle70 5.2Das Abschlussprüferaufsichtsgesetz72 5.2.1Die neue Berufsaufsicht durch die Wirtschaftsprüferkammer72 5.2.2Die neue Berufsaufsicht durch die Abschlussprüferaufsichtskommission74 5.3Die Änderungen im Verfahren der Qualitätskontrolle78 6.Fazit80 Verzeichnis der Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsanweisungen84 Literaturverzeichnis88 Aktuelle Entwicklungen der Qualitätskontrolle im Rahmen der Jahresabschlussprüfung: Inhaltsangabe:Einleitung: Die Qualität von Wirtschaftprüfungsleistungen steht, seit der Schaffung des Berufsstandes im Jahr 1931, in enger Beziehung zu den Handlungen zur Vermeidung bzw. Reduzierungen von Risiken, welche die Ausübung der wirtschaftsprüfenden Tätigkeit mit sich bringen. Aus diesem Grund hat der Wirtschaftsprüfer (WP) vor Aushändigung seiner Berufsurkunde zu schwören, dass er seine Pflichten verantwortungsbewusst und sorgfältig erfüllt, insbesondere Verschwiegenheit bewahren und Prüfungsberichte und Gutachten gewissenhaft und unparteiisch erstatten wird. Zudem müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Einhaltung der Berufspflichten und der fachlichen Normen zu gewährleisten. Für diese Zwecke muss in der WP-Praxis ein internes Qualitätssicherungssystem eingerichtet sein. Gleichzeitig ist es für die Öffentlichkeit von großer Bedeutung, dass die Einhaltung der Berufspflichten auch durch eine externe Qualitätskontrolle überwacht wird. Bereits im Jahr 1997 haben das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) und die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) auf die Notwendigkeit der Einführung einer externen Qualitätskontrolle hingewiesen. Das im Jahr 1998 verabschiedete Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) sollte dazu beitragen, das öffentliche Vertrauen in die Leistungen der Abschlussprüfer zu festigen. Trotz dieser Maßnahmen erschütterten Ende der neunziger Jahre und Anfang dieses Jahrhunderts zahlreiche Bilanzskandale die Kapitalmärkte. Sowohl die US-amerikanischen Bilanzskandale, angefangen mit dem Zusammenbruch des Energiehändlers Enron, über Xerox bis hin zu der größten Unternehmenspleite der USA im Fall des Telekommunikationsunternehmens Worldcom, als auch deutsche Unternehmenszusammenbrüche, wie die Fälle Holzmann, Flowtex, und der Berliner Bankgesellschaft, haben zu einem erheblichen Vertrauensverlust der Kapitalmärkte und der Öffentlichkeit in die Leistungen der Abschlussprüfer geführt. Der wirtschaftliche Schaden dieser Zusammenbrüche lässt sich nicht beziffern. Aufgrund dieser Bilanzskandale ist das bis dahin weitgehend vorhandene Vertrauen der Öffentlichkeit in die durch Wirtschaftsprüfer testierten Abschlüsse verloren gegangen, da die Jahresabschlüsse der später gescheiterten Unternehmen fast durchweg einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk trugen. Durch das Publikwerden der oben genannten Skandale wurde die Qualität der Wirtschaftsprüfung in den Fokus sowohl der nationalen als auch der internationalen öffentlichen Diskussion gebracht. Einen maßgeblichen Einfluss auf die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und die Qualitätskontrolle hatten verschiedene internationale Initiativen, wie z.B. die Verabschiedung des Sarbanes-Oxley-Act im Jahr 2002 in den USA und die Modernisierung der 8. EU-Richtlinie. In Deutschland wurde im Jahr 2001 ein System der externen Qualitätskontrolle eingeführt, um die Qualität der Wirtschaftsprüferleistungen sicher zu stellen, zu steigern und gleichzeitig einem Vertrauensverlust von Investoren entgegenzuwirken. Die externen Qualitätskontrollen sollen feststellen, ob die Maßnahmen und Grundsätze zur internen Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüfungspraxis den Anforderungen genügen. Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Systeme zur Qualitätskontrolle. Das Monitoring-Verfahren auf der einen, und das Peer-Review-Verfahren auf der anderen Seite. Das im Jahr 2001 in Deutschland eingeführte Qualitätskontrollsystem ist als Peer-Review-Verfahren konzipiert und orientiert sich an dem in den USA bis 2001 angewandten Peer-Review-Verfahren. Die internationalen Entwicklungen machten jedoch eine Anpassung des deutschen Kontrollsystems unumgänglich. Durch das am 01.01.2005 in Kraft getretene Abschlussprüferaufsichtsgesetz (APAG) soll diese Anpassung erreicht werden. Der Berufsstand wird durch dieses Gesetz unter eine letztverantwortliche und berufsstandsunabhängige Aufsicht gestellt, d.h. der WPK wird, neben der Aufsicht durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), eine Abschlussprüferaufsichtskommission vorangestellt. Gang der Untersuchung: Vor dem genannten Hintergrund ist es Ziel der Arbeit, einen Überblick über das deutsche System der Qualitätskontrolle zu geben. Die aktuellen Entwicklungen durch das APAG sollen dargestellt und mögliche Verbesserungen aufgezeigt werden. Zunächst werden zunächst die für die Arbeit zentralen Begriffe von einander abgegrenzt und definiert. Die zwei geeigneten Verfahren zur Qualitätskontrolle, das Monitoring-Verfahren und das Peer-Review-Verfahren werden in Kapitel 3 gegenübergestellt. Die Grundzüge des Monitoring-Verfahrens werden anhand der britischen Institute der Chartered Accountants dargestellt. Das Peer-Review-Verfahren soll am Beispiel des Verfahrens des American Institue of Certified Accountants (AICPA) erläutert werden, da sich das in Deutschland im Jahr 2001 eingeführte Qualitätskontrolls, GRIN Verlag<