Rechtsschutz Dritter gegen Windenergieanlagen Alexander Wiesner Author
- neues Buch2003, ISBN: 9783638253734
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Fachhochschule Kiel (Institut für Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Projektarbeit zum Thema Windkraft / Weminar… Mehr…
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Fachhochschule Kiel (Institut für Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Projektarbeit zum Thema Windkraft / Weminar Verfahrensrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Windkraft hat in Deutschland so viele Befürworter wie Gegner. Letztere versuchen Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen auf vielerlei Art zu verhindern, unter anderem auch auf dem Rechtsweg. Ziel dieser Arbeit ist es, aufzuzeigen, welcher Gegner zu welcher Zeit welchen Rechtsbehelf bemühen kann und welche Erfolgsaussichten er dabei hat. Neben dem 'klassischen' Rechtsschutz vor Gerichten soll auch anführt werden, welche weiteren Möglichkeiten das Recht bietet, dem ungeliebten 'Spargel' einen Riegel vorzuschieben. Das soll als Rechtsschutz im weiteren Sinne gelten. Eine Windkraftanlage kann verschiedene Gegner haben. Hier sind Eigentümer bzw. Besitzer des Grundstücks, Nachbarn einer zukünftigen oder bereits bestehenden Windenergieanlage, Gemeinden - sowohl diejenigen, in deren Gebiet sich die Anlage befindet als auch angrenzende - und Naturschutzvereine zu nennen. Diese können zu unterschiedlichen Zeitpunkten rechtlich aktiv werden. Dies kann während oder nach der Aufstellung eines Raumordnungs- oder Bauleitplans sein. Ebenso können die Betroffenen gegen die Genehmigung eines konkreten Windkraftprojektes vorgehen wollen oder zumindest eine Verbesserung ihrer eigenen Position bzw. Kompensation für die Benachteiligung anstreben, wenn die Anlage bereits steht. Vor der Erläuterung verschiedener Rechtsschutzmöglichkeiten anhand der einzelnen Zeitpunkte, an denen ein rechtliches Tätigwerden möglich sein könnte, sollen zunächst einmal die möglichen Gegner der Reihe nach vorgestellt werden. Dabei soll auch ihre Motivation, sich gegen ein Windkraftprojekt zu wenden, genannt werden, um ihren Widerstand und ihr Klagebegehren plausibel zu machen. Der Eigentümer ist derjenige, dem das Grundstück gehört, auf dem die Windenergieanlage gebaut werden soll. Besitzer ist dagegen derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück ausübt, i.d.R. derjenige, der es als Mieter oder Pächter nutzt. Es mag nicht häufig vorkommen, dass entweder der Eigentümer gegen den Willen eines derzeitigen Besitzers des Grundstücks oder anders herum ein Besitzer ohne die Billigung des Eigentümers eine Windkraftanlage errichten lassen will. In diesen Fällen jedoch, wenn der Bauherr sich vom jeweils anderen Berechtigten eines Grundstücks unterscheitet, wird letzterer versuchen wollen, einen Konflikt rechtlich für sich zu entscheiden. Digital Content>E-books>Business>Business Reference>Job Hunting, GRIN Verlag GmbH Digital >16<
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BEISPIEL
Alexander Wiesner#Fabian Gloyer:Rechtsschutz Dritter gegen Windenergieanlagen
- neues Buch 2004, ISBN: 9783638253734
Die Windkraft hat in Deutschland so viele Befürworter wie Gegner. Letztere versuchen Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen auf vielerlei Art zu verhindern, unter anderem auch auf … Mehr…
Die Windkraft hat in Deutschland so viele Befürworter wie Gegner. Letztere versuchen Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen auf vielerlei Art zu verhindern, unter anderem auch auf dem Rechtsweg. Ziel dieser Arbeit ist es, aufzuzeigen, welcher Gegner zu welcher Zeit welchen Rechtsbehelf bemühen kann und welche Erfolgsaussichten er dabei hat. Neben dem 'klassischen' Rechtsschutz vor Gerichten soll auch anführt werden, welche weiteren Möglichkeiten das Recht bietet, dem ungeliebten 'Spargel' einen Riegel vorzuschieben. Das soll als Rechtsschutz im weiteren Sinne gelten. Eine Windkraftanlage kann verschiedene Gegner haben. Hier sind Eigentümer bzw. Besitzer des Grundstücks, Nachbarn einer zukünftigen oder bereits bestehenden Windenergieanlage, Gemeinden - sowohl diejenigen, in deren Gebiet sich die Anlage befindet als auch angrenzende - und Naturschutzvereine zu nennen. Diese können zu unterschiedlichen Zeitpunkten rechtlich aktiv werden. Dies kann während oder nach der Aufstellung eines Raumordnungs- oder Bauleitplans sein. Ebenso können die Betroffenen gegen die Genehmigung eines konkreten Windkraftprojektes vorgehen wollen oder zumindest eine Verbesserung ihrer eigenen Position bzw. Kompensation für die Benachteiligung anstreben, wenn die Anlage bereits steht. 1 Gegner Vor der Erläuterung verschiedener Rechtsschutzmöglichkeiten anhand der einzelnen Zeitpunkte, an denen ein rechtliches Tätigwerden möglich sein könnte, sollen zunächst einmal die möglichen Gegner der Reihe nach vorgestellt werden. Dabei soll auch ihre Motivation, sich gegen ein Windkraftprojekt zu wenden, genannt werden, um ihren Widerstand und ihr Klagebegehren plausibel zu machen. 1.1 Eigentümer / Besitzer Der Eigentümer ist derjenige, dem das Grundstück gehört, auf dem die Windenergieanlage gebaut werden soll. Besitzer ist dagegen derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück ausübt, i.d.R. derjenige, der es als Mieter oder Pächter nutzt. Es mag nicht häufig vorkommen, dass entweder der Eigentümer gegen den Willen eines derzeitigen Besitzers des Grundstücks oder anders herum ein Besitzer ohne die Billigung des Eigentümers eine Windkraftanlage errichten lassen will. In diesen Fällen jedoch, wenn der Bauherr sich vom jeweils anderen Berechtigten eines Grundstücks unterscheitet, wird letzterer versuchen wollen, einen Konflikt rechtlich für sich zu entscheiden. [...] eBook Alexander Wiesner#Fabian Gloyer ePUB, GRIN, 13.02.2004, GRIN, 2004<
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Alexander Wiesner, Fabian Gloyer:Rechtsschutz Dritter gegen Windenergieanlagen
- neues Buch 2004, ISBN: 3638253732
Die Windkraft hat in Deutschland so viele Befürworter wie Gegner. Letztereversuchen Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen auf vielerleiArt zu verhindern, unter anderem auch auf dem … Mehr…
Die Windkraft hat in Deutschland so viele Befürworter wie Gegner. Letztereversuchen Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen auf vielerleiArt zu verhindern, unter anderem auch auf dem Rechtsweg. Ziel dieserArbeit ist es, aufzuzeigen, welcher Gegner zu welcher Zeit welchenRechtsbehelf bemühen kann und welche Erfolgsaussichten er dabei hat.Neben dem klassischen Rechtsschutz vor Gerichten soll auch anführtwerden, welche weiteren Möglichkeiten das Recht bietet, dem ungeliebtenSpargel einen Riegel vorzuschieben. Das soll als Rechtsschutz imweiteren Sinne gelten.Eine Windkraftanlage kann verschiedene Gegner haben. Hier sind Eigentümerbzw. Besitzer des Grundstücks, Nachbarn einer zukünftigenoder bereits bestehenden Windenergieanlage, Gemeinden - sowohl diejenigen,in deren Gebiet sich die Anlage befindet als auch angrenzende- und Naturschutzvereine zu nennen. Diese können zu unterschiedlichenZeitpunkten rechtlich aktiv werden. Dies kann während oder nach derAufstellung eines Raumordnungs- oder Bauleitplans sein. Ebenso könnendie Betroffenen gegen die Genehmigung eines konkreten Windkraftprojektesvorgehen wollen oder zumindest eine Verbesserung ihrereigenen Position bzw. Kompensation für die Benachteiligung anstreben,wenn die Anlage bereits steht. 1 GegnerVor der Erläuterung verschiedener Rechtsschutzmöglichkeiten anhandder einzelnen Zeitpunkte, an denen ein rechtliches Tätigwerden möglichsein könnte, sollen zunächst einmal die möglichen Gegner der Reihenach vorgestellt werden. Dabei soll auch ihre Motivation, sich gegen einWindkraftprojekt zu wenden, genannt werden, um ihren Widerstand undihr Klagebegehren plausibel zu machen.1.1 Eigentümer / BesitzerDer Eigentümer ist derjenige, dem das Grundstück gehört, auf dem dieWindenergieanlage gebaut werden soll. Besitzer ist dagegen derjenige,der die tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück ausübt, i.d.R.derjenige, der es als Mieter oder Pächter nutzt.Es mag nicht häufig vorkommen, dass entweder der Eigentümer gegenden Willen eines derzeitigen Besitzers des Grundstücks oder andersherum ein Besitzer ohne die Billigung des Eigentümers eine Windkraftanlageerrichten lassen will. In diesen Fällen jedoch, wenn der Bauherrsich vom jeweils anderen Berechtigten eines Grundstücks unterscheitet,wird letzterer versuchen wollen, einen Konflikt rechtlich für sich zu entscheiden. [...] Media eBooks, 42 Seiten, Media > Books, GRIN Verlag, 2004<
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Alexander Wiesner; Fabian Gloyer:Rechtsschutz Dritter gegen Windenergieanlagen
- Erstausgabe 2004, ISBN: 9783638253734
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Rechtsschutz Dritter gegen Windenergieanlagen
- neues BuchISBN: 9783638253734
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